Die Projektnehmer berichten dem Bundesumweltministerium in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt ihres Vorhabens. Zwischenberichte bzw. Zwischennachweise sind jeweils zum 30. April beim Programmbüro der Internationalen Klimaschutzinitiative einzureichen. Der zu erfassende Berichtszeitraum reicht bis zum 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres.
Der Zwischennachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigem Nachweis. Zuwendungsempfänger beachten bei der Auswahl der korrekten Formulare für den zahlenmäßigen Nachweis bitte die Bemessung der Zuwendung (Zuwendung auf Ausgabenbasis oder Zuwendung auf Kostenbasis).
Nach Beendigung des Projektes ist innerhalb von 6 Monaten ein Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, vorzulegen. Hier finden Sie die Mustervorlagen für die Berichtsformulare zum Download bereit gestellt:
Zuwendungsempfänger beachten bei der Auswahl der korrekten Formulare zum zahlenmäßigen Nachweis bitte das Jahr der ersten Antragstellung sowie die Bemessung der Zuwendung (Zuwendung auf Ausgabenbasis oder Zuwendung auf Kostenbasis).
Die Berichtsdokumente sind in jeweils zweifacher Papierversion als auch in elektronischer Fassung an das Programmbüro an unten stehende Adresse zu übermitteln.
Kontakt Programmbüro Internationale Klimaschutzinitiative Potsdamer Platz 10 10785 Berlin E-Mail: programmbuero@programmbuero-klima.de Telefon: +49 (0)30 408 190 - 218 Telefax: +49 (0)30 408 190 - 303
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