Projekte & Programme

Stand: Januar 2012

Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen

Ab April 2012 gibt es wieder Zuschüsse für kleine Wärmeanlagen
Das Bundesumweltministerium hat im Januar 2012 die neuen Regelungen für die Förderung von hocheffizienten kleinen Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen, kurz Mini-KWK-Anlage, bis 20 Kilowatt veröffentlicht. Ab 1. April 2012 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderanträge eingereicht werden.

Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten beispielsweise sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 Kilowatt 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 Kilowatt hingegen 3.450 Euro.

Fördergeld bei hoher Energieeffizienz

Um eine Förderung zu erhalten, muss die Anlage anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen. So sind die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich zu übertreffen. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt mindestens 15 Prozent und für Anlagen von 10 bis einschließlich 20 Kilowatt mindestens 20 Prozent betragen. Dabei ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent zu erzielen.

Zu den weiteren Anforderungen gehört, dass unter anderem diese Merkmale vorhanden sind:

  • ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 Kilowattstunde pro installierte Kilowatt,
  • eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie
  • ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 Kilowatt.

Viele Heizkessel haben schlechten Wirkungsgrad

KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Solche Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo ein Wärmebedarf besteht, etwa in Wohngebäuden sowie in den Bereichen Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Die Potenziale sind riesig. So werden zum Beispiel 26 Millionen Wohnungen mit ungefähr 17 Millionen Zentralheizungen versorgt. Nur ein Zehntel dieser Heizkessel entspricht dem Stand der Technik. 20 Prozent sind älter als 24 Jahre mit schlechten Wirkungsgraden unter 65 Prozent. Veraltete Heizungsanlagen durch ein hoch energieeffizientes Mini-BHKW zu ersetzen, schont das Klima und den Geldbeutel.

Anlagenverzeichnis ab Mitte März abrufbar

Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Internetseite des BAFA bereitgestellt wird. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Herstelleranmeldungen bis 15. Februar 2012 im BAFA vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 veröffentlicht werden.

Bereits 2008 ist ein Förderprogramm für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung 
(Mini-KWK) gestartet. Die starke Nachfrage und eine Parlamentsentscheidung zum Haushalt 2010 mit Kürzung und teilweise Sperrung der Haushaltsmittel des Bundesumweltministeriums hatten jedoch dazu geführt, dass im Jahr 2010 keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung standen. Das Förderprogramm musste daher vorübergehend vollständig ausgesetzt werden.

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Zielgruppe

für Verbraucher
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für die Wirtschaft

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Weitere Infos

Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 524 Kältetechnik, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Telefax: 06196 908-800
www.bafa.de (Externer Link)

Förderfähige Anlagen:
Welche Anlagen gefördert werden, steht ab 15. März 2012 in einer Liste beim BAFA
www.bafa.de (Externer Link)

Förderrichtlinie: 
Bestimmungen zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt
www.bmu.de/41782 (Externer Link)

Pressemitteilung:
Mini-KWK-Anlagen werden wieder gefördert