Projekte & Programme

Stand: Januar 2010

Klimaschutzkonzepte und „Klimaschutzmanager“

Klimaschutzkonzepte sind die Grundlage für eine langfristig angelegte Klimaschutzpolitik. Sie enthalten eine Bestandsaufnahme der Energieverbräuche und CO2-Emissionen der Kommune, Potenzialberechnungen zur Emissionsminderung, konkrete Einsparziele und Maßnahmenkataloge inklusive Kosten- und Zeitplänen. Während Klimaschutzkonzepte alle relevanten Bereiche erfassen, beziehen sich Teilkonzepte nur auf einen speziellen Bereich. Beispiele sind das Klimaschutzmanagement der eigenen Liegenschaften oder eine klimafreundliche Wärmenutzungskonzepte.

Gefördert wird sowohl die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und -teilkonzepten als auch die beratende Begleitung bei der Umsetzung solcher Konzepte durch einen „Klimaschutzmanager". Seine Tätigkeit besteht zum Beispiel in der Vorbereitung, Beratung, Projektsteuerung oder der Vernetzung. Die eigentliche Umsetzung der Konzepte und notwendigen Investitionen liegt in der Verantwortung der Antragsteller.

In diesem Rahmen können auch Schul- oder andere Bildungsträger Förderung beantragen, die in Kooperation mit ihren Schulen oder Kindertagesstätten erprobte Energiesparmodelle einführen oder ausbauen wollen. Ein Beispiel dafür sind die Fifty-fifty-Modelle. Das BMU unterstützt hier ebenfalls den Einsatz eines „Klimaschutzmanagers", der sich um die Einführung der Modelle, die Verbrauchserfassung oder die Betreuung der Schulen kümmert.


Förderumfang:

Für die Erstellung der Konzepte wird ein Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Sach- und Personalkosten von sachkundigen Dritten gewährt.
Für die beratende Begleitung bei der Umsetzung bestehender Konzepte wird der Einsatz eines „Klimaschutzmanagers" mit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Sach- und Personalausgaben bezuschusst. Das gilt sowohl für sachkundige Dritte als auch für Fachpersonal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird. Der maximale Förderzeitraum beträgt für Klimaschutzkonzepte drei Jahre und für Klimaschutz-Teilkonzepte zwei Jahre..


Fördervoraussetzungen:

Förderprojekte sollten sich auf größere Einheiten beziehen, z. B. ab ca. 10.000 Einwohner bei Klimaschutzkonzepten oder ab ca. 10 Gebäuden bzw. 10.000 m_ bei Teilkonzepten. Kleinere Gemeinden oder Einrichtungen können sich dafür zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag einreichen. Wichtig sind hierbei klare Zuständigkeiten der Antragspartner.

Die beratende Begleitung bei der Umsetzung wird nur bei Konzepten gefördert, die nicht älter als 3 Jahre sind. Diese Voraussetzung entfällt für die Ein- oder Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus muss die Umsetzung vom obersten Entscheidungsgremium beschlossen sein.

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Kategorien

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Zielgruppe

für Kommunen
für Schulen

Thema

Programme

WEITERE INFOS


Formulare, Merkblätter, Richtlinie und Antragstellung:

www.fz-jülich.de (Externer Link)

Anleitungen und Vorlagen für Schulen und Bildungseinrichtungen
>Download
(Externer Link)

Weitere Förderschwerpunkte:
>Klimaschutz-Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität

>Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung


Das Förderpaket im Überblick:
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