Stand: Januar 2010Klimaschutztechnologien bei Stromnutzung.
Stehen einzelne Ersatzinvestitionen an, zum Beispiel für eine 20 Jahre alte Deckenbeleuchtung der Sporthalle ohne Reflektorleuchten und Tageslichtsteuerung, gibt es für besonders energieeffiziente Technologien einen Zuschuss.
Konkret gefördert werden der Einbau von hocheffizienter Innen-, Hallen- und Außenbeleuchtung, die Installation hocheffizienter Pumpen und Ventilatoren im Bereich der Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik sowie die Nachrüstung von Lüftungsanlagen.
Förderumfang:
Für die Investition und Installation wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben gewährt.
Fördervoraussetzungen:
Der Stromverbrauch muss je nach eingesetzter Technologie um 30 % bis 50 % reduziert werden. Es muss eine Beratung durch einen Fachbetrieb oder eine interne fachkundige Person erfolgen. Das Fördervolumen muss mindestens 3.000 Euro betragen.
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