Projekte & Programme

Stand: Janaur 2010

Klimaschutzmodellprojekte mit Leitbild CO2 Neutralität.

Modellprojekte können in unterschiedlichen Bereichen entstehen, zum Beispiel im Gebäudebestand oder im Verkehr. Damit ein Klimaschutz-Modellprojekt förderfähig ist, muss es dem Leitbild der CO2-Neutralität folgen. Das ist der Fall, wenn es den Ausstoß klimaschädlicher Gase weitgehend vermeidet und in vorbildlicher Weise den Einsatz hocheffizienter Technologien und erneuerbarer Energien demonstriert. Oder wenn durch Verhaltensänderungen Treibhausgase überdurchschnittlich reduziert werden.

Da ein Klimaschutz-Modellprojekt intensiv vorbereitet und geplant werden muss, fördert das Bundesumweltministerium bereits die Erstellung eines Konzepts für solche Projekte, die sogenannte Vorplanungsphase. Ebenfalls gefördert wird die Umsetzung konkreter Modellprojekte.

Im Gebäudebereich ist dabei ausschließlich die klimaschützende Sanierung von Nichtwohngebäuden im Bestand förderfähig, beispielsweise Verwaltungsbauten, Kultur- oder Bildungseinrichtungen. In den anderen Bereichen hängt die Förderung vom Einzelfall ab.


Förderumfang:

Für die Erstellung von Modellprojekt-Konzepten wird ein Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gewährt.
Bei der Umsetzung eines Klimaschutz-Modellprojektes werden die nachgewiesenen Mehrausgaben für den Klimaschutz bezuschusst. Die Förderhöhe beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die genaue Förderhöhe wird nach verschiedenen Kriterien ermittelt, zum Beispiel nach den vermiedenen Treibhausgasemissionen, dem Modellcharakter und der Multiplikatorwirkung.


Fördervoraussetzungen:

Förderwürdige Modellprojekte müssen dem oben beschriebenen Leitbild der CO2-Neutralität folgen.
Modellprojekte im Gebäudebereich müssen eine CO2-Minderung von mindestens 70 % erreichen oder die Höchstwerte der endenergiebezogenen CO2-Emissionen eines entsprechenden Neubaus nach der Energieeinsparverordnung 2009 um mindestens 45 % unterschreiten. Außerdem muss mindestens die Hälfte der Einsparungen durch den Einsatz von Effizienztechnologien und Energiesparmaßnahmen erreicht werden.


Antragsverfahren:

Für die Umsetzung von Modellprojekten gilt das Stichtagsprinzip. Stichtage sind jeweils am 30. Juni sowie am 31. Dezember eines Jahres.

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Kategorien

Bundesland

Bundesweit

Zielgruppe

für Kommunen
für Schulen

Thema

Programme

WEITERE INFOS


Formulare, Merkblätter, Richtlinie und Antragstellung:

www.fz-jülich.de (Externer Link)

Weitere Förderschwerpunkte:
>Klimaschutzkonzepte und -teilkonzepte sowie einen „Klimaschutzmanager"

>Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung

Das Förderpaket im Überblick:
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