Förderprogramm für Kommunen, soziale und kulturelle Einrichtungen
Kommunalrichtlinie novelliert - Anträge ab Januar 2012 möglich
Das Bundesumweltministerium fördert auch 2012 Klimaschutzprojekte in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Nach der novellierten Richtlinie wird die Förderung sogar noch weiter ausgebaut. Anträge einreichen können interessierte Kommunen und kulturelle oder soziale Einrichtungen sowie Unternehmen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft sind, ab dem 1. Januar 2012.
Mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen hat das Bundesumweltministerium in den vergangenen Jahren bereits über 2000 kommunale Klimaschutzprojekte unterstützt. Das bisherige Förderspektrum umfasst die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie von Einzelmaßnahmen zur Umsetzung dieser Konzepte, die Finanzierung von Klimaschutzmanagern und die Anwendung innovativer Technologien in der Stromnutzung. Mit der aktuellen Novellierung werden insbesondere die Unterstützung für kommunale Klimaschutzmanager sowie die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut.
Alleine im Jahr 2011 wurden über 1400 Anträge eingereicht. Besonders stark nachgefragt wurde die Förderung des Austauschs herkömmlicher Leuchtmittel in der Außen- und Straßenbeleuchtung gegen energieeffiziente LED-Leuchten. Diese Förderung wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt, die Förderquote wurde an die in den letzten Monaten zu beobachtenden Preissenkungen für LED-Produkte angepasst.
Wo gibt es Beratung?
Auskünfte zum Förderprogramm erteilt die Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen "Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz" beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Ausführliche Merkblätter zu allen Förderbausteinen sowie einen Überblick über die Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der Internetseite:
www.kommunaler-klimaschutz.de (Externer Link) Deutsches Institut für Urbanistik Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln Telefon: 0221 340 308-15
Anträge nach der novellierten Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2012 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Der Projektträger Jülich ist mit der Durchführung des Programms beauftragt. Antragsformulare sowie Informationen zum Projektablauf sind über die folgende Internetseite abrufbar: